Schuldner- und Insolvenzberatung
Überschuldung ist in unserer Gesellschaft ein verbreitetes Problem. Rund sechs Millionen Menschen in Deutschland sind davon betroffen. Die Gründe sind vielfältig - sie reichen von Arbeitslosigkeit über Krankheit bis hin zu Trennung und Scheidung. Zudem sind immer mehr ältere Menschen überschuldet, weil ihre Rente nicht reicht.
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Lösungswege, damit Sie Ihre finanzielle Situation wieder in den Griff bekommen. Unsere Schuldner- und Insolvenzberatung ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie in Viersen, Schwalmtal, Brüggen oder Niederkrüchten wohnen (in den anderen Städten und Gemeinden des Kreises Viersen sind die Kollegen von der AWO zuständig).
Wir helfen Ihnen, die Situation zu klären, und unterstützen Sie bei Verhandlungen mit Gläubigern. Wenn es notwendig ist, begleiten wir Sie auch durch das Verbraucherinsolvenzverfahren.
Wir möchten dazu beitragen, dass Sie Ihre Finanzen im Griff haben und dauerhaft ohne Schulden leben.
Ganz wichtig: Unsere Beratung ist kostenlos, vertraulich und unabhängig von Konfession und Geschlecht. Die Beratungsstelle ist von der Bezirksregierung Düsseldorf als "geeignete Insolvenzberatungsstelle" anerkannt.
Wir helfen beispielsweise bei diesen Themen:
- Stromsperre und Kontosperre
- Kontopfändung und Lohnpfändung
- Mahnung und Mahnbescheid
- Inkasso
- Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Leistungen der Schuldnerberatung
- Absicherung des Lebensunterhaltes
- Haushalts- und Budgetberatung
- Schuldnerschutz
- Unterstützung bei Verhandlungen mit Gläubigern
- Planung einer realistischen Schuldenregulierung
- Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten
- Präventionsarbeit mit Erwachsenen und Jugendlichen
Leistungen der Insolvenzberatung
- Beratung zum Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren
- Unterstützung bei außergerichtlichen Einigungsversuchen mit Gläubigern
- Unterstützung bei Antragstellungen im gerichtlichen Verfahren
- Beratung und Begleitung während des Insolvenzverfahrens
- Beratung und Begleitung bis zur endgültigen Entscheidung über die Restschuldbefreiung