Auf Probleme verschuldeter Menschen mit Pfändungsschutzkonten (P-Konto) machen Sabine Broekmans (r.) und Simone Stahn-Florian von der Schuldnerberatung des regionalen Caritasverbandes aufmerksam.Caritas
Das Team der Schuldnerberatung des Caritasverbandes Kempen-Viersen erfährt immer wieder, dass beim Pfändungsschutz entsprechende Kontoumwandlungen verspätet erfolgen, gesetzliche Freibeträge nicht rechtzeitig berücksichtigt werden und Guthaben blockiert bleiben. Das muss sich ändern, sagt Simone Stahn-Florian, Caritas-Schuldnerberaterin in Viersen: "Wir fordern daher entschlossenes Handeln der Politik, um den Pfändungsschutz wirksam durchzusetzen", erklärt sie.
Damit stellt sie sich hinter eine Forderung der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV). In ihrer Aktionswoche Schuldnerberatung vom 15. bis 19. Juni 2026 unter dem Motto "Wie komme ich an mein Geld? Wenn das P‑Konto zum Problemkonto wird" macht sie auf anhaltende Missstände beim Pfändungsschutzkonto aufmerksam. Nach Angaben der AG SBV, der auch die Schuldnerberatung des Caritasverbandes Kempen-Viersen angeschlossen ist, gibt es in Deutschland monatlich rund 300.000 bis 350.000 Kontopfändungen.
Der regionale Caritasverband ist Träger von drei Schuldnerberatungsstellen in Viersen, Dülken und Schwalmtal. Während der Aktionswoche bietet Schuldnerberaterin Elisabeth Mankertz, am Donnerstag, 18. Juni, von 11 bis 12 Uhr eine Telefonsprechstunde an. Unter der Nummer 02163-459836 steht sie für Fragen zur Verfügung.
"Wie komme ich an mein Geld?" - diese Frage hören sowohl Elisabeth Mankertz als auch ihre Kolleginnen Simone Stahn-Florian, Sabine Broekmans und Kristina Krieg regelmäßig. "Wenn Banken gesetzliche Regelungen nicht korrekt umsetzen, kann das existenzielle Folgen haben: Mieten werden nicht bezahlt, Energieabschläge nicht abgebucht, der Lebensunterhalt ist nicht gesichert. Das P-Konto muss den Schutz bieten, den das Gesetz vorsieht", erklärt das vierköpfige Team der Caritas-Schuldnerberatung im Kreis Viersen. Hintergrund: Das Pfändungsschutzkonto schützt automatisch einen gesetzlich festgelegten monatlichen Freibetrag. In der Praxis frieren Banken bei einer Kontopfändung das Guthaben auf dem Girokonto zunächst ein. "Betroffene müssen dann aktiv die Umwandlung in ein P-Konto beantragen. Ohne schnelle und korrekte Unterstützung durch Kreditinstitute, Schuldnerberatungsstellen oder Behörden steht zeitweise kein Geld für Miete, Energie, Lebensmittel oder Medikamente zur Verfügung", sagt Simone Stahn-Florian. Sie kritisiert zudem rechtliche Unklarheiten, etwa beim Pfändungsschutz bestimmter Sozialleistungen wie Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss. Diese führten häufig zu Zuständigkeitsstreitigkeiten, Verzögerungen und zusätzlicher Belastung für Betroffene. "Der Gesetzgeber muss den staatlichen Schutz des P‑Kontos als soziales Sicherungsinstrument endlich wirksam gewährleisten", fordert Simone Stahn-Florian. Nötig seien klare Standards für Banken, barrierearm erreichbare Ansprechstellen, geschultes Personal sowie konsequente Sanktionen bei Rechtsverstößen.
Auch beim Basiskonto, das jedem Verbraucher einen Anspruch auf ein Girokonto sichern soll, sieht die AG SBV erheblichen Handlungsbedarf. "Ein Konto ist elementarer Bestandteil der Existenzsicherung", betont das Team der Caritas-Schuldnerberatung. Kreditinstitute müssten Basiskonten aktiv anbieten. Verstöße seien wirksam zu sanktionieren. "Nur mit klaren, durchgesetzten Regeln wird der Zugang zu Giro- und Pfändungsschutzkonten unkompliziert und selbstverständlich", so Simone Stahn-Florian weiter.