Damit Schutzbefohlene geschützt sind
Mitarbeitende und Leitungskräfte aus den unterschiedlichen Arbeitsfeldern des regionalen Caritasverbandes trafen sich über einen Zeitraum von rund sechs Monaten regelmäßig in zwei internen Arbeitskreisen, um ihre Gedanken, Anliegen und Ideen in das institutionelle Schutzkonzept einfließen zu lassen. Während sich ein Arbeitskreis mit der jüngeren Zielgruppe von Schutzbefohlenen, den Kindern und Jugendlichen, auseinandersetzte, brachte der zweite seine Expertise im Umgang mit hilfe- und pflegebedürftigen Erwachsenen ein.
Am Anfang stand jeweils eine "Risiko- und Potenzialanalyse". Dabei spielten etwa folgende Fragen eine Rolle:
- In welchen Situationen / an welchen Orten sind Schutzbefohlene unbeaufsichtigt bzw. alleine und möglicherweise angreifbar? Wo entstehen Situationen, die zu Grenzverletzungen oder -überschreitungen führen können?
- Wie wird die Privatsphäre der Schutzbefohlenen geschützt?
- Wie kann vorgebeugt werden, damit besondere Vertrauensverhältnisse nicht ausgenutzt werden?
Die Antworten bildeten die Basis für die Entwicklung konkreter Präventionsmaßnahmen in unseren Einrichtungen.
Wertschätzende Haltung
Dazu zählten auch die Überlegungen, wie sowohl Kinder und Jugendliche als auch erwachsene Schutzbefohlene in ihrer Autonomie und Selbstkompetenz gestärkt werden können: Unsere Mitarbeitenden begegnen den Betreuten, Klientinnen und Klienten mit einer wertschätzenden und ressourcenorientierten Haltung. In unseren Kindertagesstätten fördern wir die Selbständigkeit und Entscheidungsfähigkeit der Kinder. So können die Kinder selbst über die Essensauswahl und Spielgelegenheiten entscheiden und werden in die Gestaltung des Tages und in Abläufe einbezogen.
In den Altenheimen haben die Senioren mit dem "Bewohnerbeirat" ein eigenes Gremium, das ihre Interessen vertritt und ihnen Gehör verschaffen kann.
Für eine Kultur der Achtsamkeit
Der Caritasverband hat drei Präventionsfachkräfte qualifizieren lassen. Ihre Aufgabe ist unter anderem, sich mit den Mitarbeitenden vor Ort über das sensible Thema auszutauschen. Dadurch kann sich eine Haltung im Sinne einer Kultur der Achtsamkeit entwickeln. Dafür haben die Arbeitskreise drei Verhaltenskodizes entwickelt, die auf die jeweiligen Bereiche abgestimmt sind und von allen Mitarbeitenden künftig bei der Einstellung unterschrieben werden. So heißt es im Kodex für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen: "Wir nehmen individuelle Grenzempfindungen, insbesondere Angst und Unwohlsein in bestimmten Situationen, immer ernst. Keinesfalls übergehen wir diese oder äußern abfällige Kommentare."
Um den Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen das Basiswissen sowie Handlungssicherheit für die Themen Prävention und sexualisierte Gewalt zu vermitteln, sind Schulungen vorgesehen. Während die meisten pädagogischen Fachkräfte in der Kinder- und Jugendarbeit bereits geschult sind, werden ab 2019 auch die Mitarbeitenden aus den Pflege- und Betreuungsbereichen geschult, was einen erheblichen personellen und auch finanziellen Aufwand mit sich bringt.
Das Schutzkonzept enthält schließlich mehrere Handlungsleitfäden, die den Mitarbeitenden Handlungssicherheit geben sollen, falls wirklich einmal ein Verdacht von sexualisierter Gewalt im Raum stehen sollte. Das Thema wird in den nächsten Jahren weiter zu vertiefen sein.