Caritas aktualisiert Testbogen zur Selbsteinschätzung
Die Testbögen stehen im Internetauftritt des Caritasverbandes für das Bistum Aachen unter www.caritas-ac.de/testbogen zum Download zur Verfügung.DiCV Aachen
Der Caritasverband für das Bistum Aachen hat seine Testbögen für Arbeitssuchende, Rentner und Erwachsene mit voller Erwerbsminderung aktualisiert, mit denen diese Personen Ansprüche auf Grundsicherung prüfen können. Der Verband hat die Testbögen überarbeitet, weil zum 1. Januar 2020 die gesetzlichen Regelleistungen angehoben wurden.
Zum 1. Januar 2020 wurden die Regelleistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, geregelt im Sozialgesetzbuch II, angehoben. Der Eckregelsatz beträgt für eine alleinstehende Person 432 Euro und für zusammenlebende Ehepartner bzw. Lebenspartner jeweils 389 Euro. Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres erhalten 250 Euro, bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 308 Euro und ab Beginn des 15. Lebensjahres 328 Euro. Jede weitere Person ab 18 Jahren, die im gleichen Haushalt lebt, erhält 345 Euro. Dadurch fallen einige vom Regelbedarf abhängigen Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende, höher aus. Die Erhöhung gilt auch für Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, geregelt im Sozialgesetzbuch XII
Der in Frage kommende Personenkreis trägt in den Bögen die ihm vom Gesetz her monatlich zustehenden Bedarfe ein. Die Summe dieser Beträge stellt er seinem Einkommen gegenüber. Ist der Bedarf höher als das Einkommen, besteht wahrscheinlich ein Anspruch auf Grundsicherung. Der Caritasverband für das Bistum Aachen weist darauf hin, dass die Testbögen keine rechtsverbindliche Auskunft darstellen und eine detaillierte Überprüfung des jeweiligen Einzelfalles nicht ersetzen. Die Testbögen wurden bewusst einfach gehalten, damit sich Interessierte einen ersten Überblick über Leistungen und Ansprüche auf Grundsicherung verschaffen können.
Caritas fordert höhere Leistungen
Die Regelsätze der Grundsicherung wurden zu Jahresbeginn um rund 1,8 bis zwei Prozent angehoben. Trotz dieser Anhebung fordert die Caritas höhere Leistungen. So ist Strom bei einer alleinstehenden Person lediglich mit 36,46 Euro in der Regelleistung vorgesehen, obwohl viele Grundversorger bereits steigende Strompreise angekündigt haben. "Energiearmut und Energieschulden bei Hartz-IV-Empfängern sind vorprogrammiert. Die höheren Energiekosten müssen an anderen Haushaltspositionen mühevoll eingespart werden", befürchtet Diözesancaritasdirektor Burkard Schröders und fährt fort: "Gerade im Hinblick auf die zunehmende Notwendigkeit, wegen der Digitalisierung online präsent zu sein, ist die Versorgung mit Energie lebensnotwendig. Menschen, die von Grundsicherung leben, dürfen dabei nicht ausgegrenzt werden."
Interessierte, die sich einen ersten Überblick über Leistungen und Ansprüche auf Grundsicherung verschaffen möchten, können die entsprechenden Testbögen unter www.caritas-ac.de/testbogen als Download abrufen.